Zaun Baugenehmigung Bayern: Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein

In Bayern gelten klare rechtliche Vorgaben für den Bau von Zäunen – besonders an der Grundstücksgrenze. Ob und wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt vor allem von der Höhe, der Lage und der Funktion des Zauns ab. Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, die Regeln zu verstehen und Konflikte mit Nachbarn oder Behörden zu vermeiden.

Genehmigungspflicht in Bayern: Wann ist ein Zaun baurechtlich relevant?

In Bayern ist der Bau eines Zauns grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn bestimmte baurechtliche Kriterien eingehalten werden. Dazu zählen vor allem die maximale Höhe, die Nähe zur Grundstücksgrenze sowie die Funktion der Einfriedung. Das Bayerische Baurecht unterscheidet zwischen baulichen Anlagen, die „verfahrensfrei“ sind, und solchen, die eine Genehmigungspflicht auslösen.

Ein Zaun gilt in der Regel als verfahrensfrei, wenn er eine Höhe von 2 Metern nicht überschreitet und keine besondere Nutzung erfüllt (z. B. Lärmschutz oder Sichtschutz bei gewerblichen Anlagen). Sobald ein Zaun höher als 2 Meter ist, wird er als bauliche Anlage mit erheblicher Wirkung eingestuft und ist genehmigungspflichtig gemäß Art. 57 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Ausnahmen gelten nur, wenn der Zaun in bestimmten Außenbereichen errichtet wird oder Teil eines bestehenden Bebauungsplans ist.

Auch Sichtschutzwände – etwa blickdichte Elemente aus Metall, Holz oder WPC – können genehmigungspflichtig sein, wenn sie optisch oder funktional über das übliche Maß hinausgehen. Wichtig: Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben gelten nachbarrechtliche Vorschriften, auf die wir im nächsten Abschnitt eingehen.

Zaun auf der Grundstücksgrenze: Welche Regeln gelten?

Die Platzierung eines Zauns direkt auf oder an der Grundstücksgrenze ist rechtlich besonders sensibel. In Bayern dürfen Sie auf Ihrem Grundstück in der Regel eine Einfriedung errichten – aber nur mit ausreichend Abstand oder mit Zustimmung des Nachbarn, wenn der Zaun unmittelbar an der Grenze verlaufen soll. Fehlt diese Zustimmung, kann ein Grenzzaun schnell zu einem Nachbarschaftsstreit führen oder rechtlich angreifbar sein.

Nach dem Bayerischen Nachbarrecht (BayAGBGB) dürfen Zäune auf der Grenze nur mit Einwilligung des angrenzenden Eigentümers gebaut werden – es sei denn, es besteht eine Einfriedungspflicht durch öffentlich-rechtliche Vorgaben oder eine vertragliche Regelung. Auch der sogenannte Ortsgebrauch spielt eine Rolle: Wenn in Ihrer Straße durchgehend Einfriedungen vorhanden sind, kann ein Anspruch auf einen Grenzzaun entstehen – oder eine Pflicht, sich optisch anzupassen.

Ein weiterer Aspekt betrifft die optische Gestaltung: Zäune, die massiv wirken oder überdurchschnittlich hoch sind, dürfen das Nachbargrundstück nicht übermäßig beeinträchtigen. Besonders bei blickdichten Metallzäunen, Gabionen oder kombinierten Sichtschutzwänden sollten Sie im Vorfeld abklären, ob eine Einfriedung in dieser Form zulässig ist – auch wenn die Höhe unter 2 Metern bleibt.

Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?

Die einfache Faustregel für Bayern lautet: bis 2,00 m Höhe in Innenbereichen genehmigungsfrei, darüber hinaus genehmigungspflichtig. Diese Grenze gilt unabhängig vom verwendeten Material – ob Metall, Holz, WPC oder Aluminium. Sobald ein Zaun höher als 2 Meter ist, benötigen Sie eine Genehmigung durch das zuständige Bauamt. Für Zäune an stark abschüssigen Grundstücken, in Ecklagen oder mit integrierten Sichtschutzwänden kann sogar bei geringerer Höhe eine Prüfung erforderlich sein.

In Außenbereichen – also Grundstücken außerhalb des Bebauungszusammenhangs – gelten strengere Maßstäbe. Hier entscheidet in der Regel das Bauamt im Einzelfall, ob ein Zaun zulässig ist. Besonders bei freistehenden Sichtschutzwänden, massiven Gabionen oder industriellen Zaunanlagen wird häufig ein Bauantrag verlangt, da diese Anlagen das Landschaftsbild beeinflussen können.

Auch wenn keine Genehmigung notwendig ist, empfiehlt es sich dringend, den Zaunbau schriftlich mit dem Nachbarn abzustimmen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und spätere Rechtsstreitigkeiten vorbeugen. Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, die Grenze eindeutig einzuhalten – und das sowohl baulich als auch rechtlich.

Vor dem Zaunbau informieren und Alternativen prüfen

Die Errichtung eines Zauns in Bayern ist in vielen Fällen genehmigungsfrei – solange die Höhe unter 2 Metern bleibt und keine Sondernutzung vorliegt. Dennoch sollten Sie jedes Projekt sorgfältig planen und die lokalen Vorschriften kennen. Besonders bei Zäunen direkt an der Grundstücksgrenze, bei Sichtschutzelementen oder in ländlichen Gebieten empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit dem Bauamt oder ein Blick in die örtliche Bauordnung.

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